Arbeitszeit
– Was gehört zu Arbeitszeit? Werden pausen bezahlt?Arbeitszeitgesetz, geregelte Pausen, Feiertage & Co.
Wenn Sie sich fragen, was Arbeitszeit ist, sollten Sie zunächst schauen, was im Arbeitszeitgesetz steht: Als Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Ruhepausen werden hier nicht berücksichtigt. Arbeitszeiten werden im Regelfall im Arbeitsvertrag unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Bei diesem Gesetz geht man davon aus, dass ein Arbeitnehmer in der Regel 8 Stunden pro Tag arbeiten darf und maximal 10 Stunden nicht überschritten werden dürfen.
Arbeitszeit – Wo wird sie geregelt?
Arbeitszeiten können Arbeitnehmer und Arbeitgeber relativ flexibel gestalten. Dies bedeutet für Sie: Ihr Arbeitgeber kann in Ihrem Arbeitsvertrag nicht nur festlegen, wann Sie mit der Erledigung Ihrer Arbeit beginnen und aufhören, sondern auch an welchen Tagen diese Arbeit erledigt werden muss. Dies natürlich vorausgesetzt, keine Richtlinien des Arbeitszeitgesetzes werden verletzt.
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz? Der Schutz des Arbeitszeitgesetzes gilt für Arbeitnehmer. Und als Arbeitnehmer gelten dann Angestellte, Arbeiter und Auszubildende. Angestellte in einer leitenden Position genießen nicht den Schutz des Arbeitszeitgesetzes.
Obligatorische Pausen & Feiertage
Der Gesetzgeber bestimmt auch die Dauer der Pausen. Hier wird geregelt: Mitarbeiter dürfen nicht mehr als sechs Stunden pausenlos arbeiten. Nach dieser Zeit müssen Sie als Arbeitnehmer also eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Sollten Sie an einem Tag insgesamt über neun Std. arbeiten, dann ist eine mind. 45-minütige Pause für Sie als Arbeitnehmer Pflicht.
Was ist, wenn Sie sich in Ihrer Freizeit weiterhin um die Erledigung einer Aufgabe kümmern? Was ist mit Umkleidezeiten? Ist das noch Arbeitszeit? Am besten sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

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